Unternehmensberatung für Transportunternehmen

 

Als Gründercoach helfe ich dem angehenden Unternehmer in allgemeinen Fragen rund um die eigene Existenzgründung,  der Unternehmensführung und der Kalkulation Ihrer Betriebszweige.

 

Gründersprechstunde

Mittwochs ab 9.00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung.

Oder buchen Sie einen exklusiven Termin unter: 05173-8459950.

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Beratung auch per Zoom möglich.

Mit Sachverstand

Als anerkannter und zertifizierter Sachverständiger freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Jens Kottwitz

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

GmbH gründen Schritt für Schritt

Das Gründen einer GmbH ist ein komplexes Vorhaben, das eine gründliche Vorbereitung erfordert. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung führen wir Sie sicher durch den gesamten Prozess, damit bei Notar und Bank alles reibungslos abläuft.

1. Firmennamen finden

Die Wahl eines geeigneten Firmennamens ist der erste wichtige Schritt. Es ist essenziell, dass Sie zuvor eine gründliche Recherche durchführen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Name noch nicht im zentralen Unternehmensregister geführt wird und keine bestehenden Markenrechte verletzt. Überprüfen Sie auch, ob die entsprechende Domain noch verfügbar ist. Abschließend sollten Sie Ihren Wunschnamen durch die IHK oder die Handwerkskammer überprüfen lassen. Diese Vorbereitungen sind aufwändig, minimieren jedoch das Risiko, den Namen später aufgrund von Rechtsansprüchen ändern zu müssen.

2. Anteile aufteilen

Wenn Sie die GmbH mit weiteren Personen gründen, ist eine faire Aufteilung der Anteile entscheidend. Überlegen Sie gemeinsam, wer welche Verantwortungen übernimmt und wie viel Zeit und Know-how jeder investiert. Manchmal ist eine gleichmäßige Aufteilung sinnvoll, doch in anderen Fällen könnte eine ungleiche Verteilung angemessen sein, um unterschiedliche Verantwortungsgrade anzuerkennen.

3. Genehmigungspflicht prüfen

Überprüfen Sie als nächstes, ob Ihre geplante GmbH genehmigungspflichtig ist. Dies hängt vom Unternehmensgegenstand ab. In einigen Branchen wie Apotheken, Gaststätten oder Steuerberatungsgesellschaften ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Nutzen Sie unseren Behördenwegweiser, um schnell die richtigen Ansprechpartner in Ihrer Region zu finden.

4. Stammkapital festlegen

Das erforderliche Stammkapital für eine GmbH beträgt mindestens 25.000 EUR. Bestimmen Sie gemeinsam mit Ihren Mitgründern, wer wie viel Kapital beisteuern kann. Dies beeinflusst die Verteilung der Anteile. Beachten Sie, dass mindestens die Hälfte des Stammkapitals bei der Kontoeröffnung eingezahlt werden muss. Auch Sacheinlagen sind möglich, erfordern jedoch eine präzise Bewertung.

 

5. Gesellschaftsvertrag ausarbeiten

Der nächste Schritt ist die Erstellung des Gesellschaftsvertrags. Hierbei können Sie einen Mustervertrag verwenden oder den Vertrag durch ein Notarbüro aufsetzen lassen. Bei einem individuellen Vertrag müssen alle Gesellschafter sowie die Geschäftsführung anwesend sein. Die Eintragung der GmbH erfolgt zunächst als GmbH in Gründung oder Vor-GmbH, was bedeutet, dass Sie vorerst noch mit Ihrem Privatvermögen haften.

Wir freuen uns darauf, Sie bei diesem spannenden Schritt zu unterstützen und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Gründung so reibungslos und sicher wie möglich zu gestalten.

 

6. Geschäftskonto eröffnen und GmbH im Handelsregister eintragen lassen

Nachdem alle notwendigen Schritte beim Notar abgeschlossen sind, geht es weiter zur Bank, um ein Geschäftskonto für Ihre GmbH in Gründung zu eröffnen. Dort zahlen Sie das vereinbarte Stammkapital ein. Mit dem Einzahlungsbeleg wenden Sie sich erneut an das Notarbüro, das dann Ihre GmbH zur Eintragung in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht anmeldet. Dieser Vorgang wird heutzutage elektronisch durchgeführt.

Anschließend müssen Sie Ihre GmbH noch beim zuständigen Gewerbeamt sowie beim Finanzamt anmelden. Sobald alle Gebühren beglichen sind und keine weiteren Einwände vorliegen, kann Ihre GmbH innerhalb einer Arbeitswoche als vollwertige GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Ab diesem Zeitpunkt haften Sie als Gesellschafter nicht mehr mit Ihrem Privatvermögen, sondern nur noch mit dem Gesellschaftsvermögen.